Eilentscheidung nach Kreistags-Eskalation: Streit um Kreisumlage und AfD-Auszug aus Kreistag

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Mansfeld-Südharz | Sangerhausen. Ein beispielloser Vorgang im Kreistag von Mansfeld-Südharz sorgt für politischen Zündstoff. Nach dem kollektiven Auszug der AfD-Fraktion war das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Landrat André Schröder (CDU) griff daraufhin zu einer Eilentscheidung, um Fristen zu wahren. Die AfD kontert mit einer klaren Gegendarstellung.

Worum ging es in der Sitzung?

Der Kreistag sollte am Donnerstag (02.07.2026) über einen wichtigen Antrag zur Kreisumlage 2017 entscheiden. Konkret ging es darum, ob der Landkreis Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Halle einlegt. Es geht um eine höchstrichterliche Klärung bezüglich des Heilungsaufwands früherer Umlagebescheide und eine Summe von insgesamt 22 Millionen Euro. Die zuständigen Ausschüsse (Kreis- und Finanzausschuss) hatten die Berufung im Vorfeld empfohlen.

Die Sicht der Kreisverwaltung und des Landrates

Nach einer beantragten Auszeit verließ die AfD-Fraktion geschlossen den Saal, was zur Manövrierunfähigkeit des Kreistages führte. Landrat André Schröder kritisierte das Verhalten scharf und sprach von einer „inszenierten Flucht aus der Verantwortung“ sowie „kommunalpolitisch schädlichem Politiktheater“.

Da der Kreistag dadurch nicht rechtzeitig entscheiden konnte, griff Schröder rechtlich durch:

  • Eilentscheidung getroffen: Der Landrat hat in Vertretung des Gremiums die Berufung fristwahrend selbst auf den Weg gebracht.
  • Neuer Sonderkreistag: Es wird unter Wahrung der Ladungsfristen zeitnah zu einer neuen Sitzung eingeladen.

Allen, die sich in der Kommunalpolitik ehrenamtlich mit viel Zeitaufwand engagieren, hat die AfD heute einen Bärendienst erwiesen“, so Schröder via Facebook.

Die Gegendarstellung der AfD: „Keine Flucht, sondern ein Schlussstrich“

Die AfD-Fraktion weist die Vorwürfe des Landrates in einer offiziellen Pressemitteilung entschieden zurück. Der Auszug sei kein feiges Entziehen gewesen, sondern ein bewusster Protest gegen ein „finanzielles Roulette auf Kosten der Bürger“.

Die Argumente der AfD-Fraktion im Überblick:

  • Geringe Erfolgschancen: Die Verwaltung räume selbst ein, dass die Aussichten vor dem Verwaltungsgericht begrenzt seien. Eine Berufung koste laut AfD rund 350.000 Euro an weiteren Prozesskosten und zögere das Unvermeidliche nur hinaus.
  • Forderung nach Ratenzahlung: Statt eines jahrelangen Rechtsstreits fordert die Fraktion, die Urteile zu akzeptieren und mit den betroffenen Städten faire Ratenzahlungen zu vereinbaren, um den Kreis vor der Zahlungsunfähigkeit zu schützen.
  • Kritik am Landrat: Der AfD-Kreisvorsitzende René Meiß kritisiert zudem den Tonfall Schröders („politische Blasenschwäche“) als unbesonnen und wirft ihm vor, die Macht an sich gerissen zu haben, ohne dem Kreistag am Folgetag eine echte Chance zur erneuten Aussprache zu geben.

Wie geht es weiter?

Die Fronten zwischen der Kreisspitze und der AfD-Fraktion sind verhärtet. Durch die Eilentscheidung des Landrats ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zwar erst einmal eingereicht, das politische Nachspiel wird den kommenden Sonderkreistag jedoch mit Sicherheit dominieren.

Nach Redaktionsschluss hat der Landkreis sich abermals geäußert und folgendes veröffentlicht:

Klarstellung zu falschen AfD-Aussagen nach dem Verlassen der Kreistagssitzung:

1. Der Auszug diene einem „Schlusstrich“ beim Thema Kreisumlage ist falsch. Weitere Verfahren stehen zur Entscheidung an und neue Klagen werden von den Kommunen vorbereitet. Die Verfristung einer möglichen Berufung ohne Entscheidung des Kreistages in der Sache, wäre das Gegenteil eines „Schlussstriches“.

2. ⁠Die Forderung nach Rückzahlung von Kreisumlagen nach rechtskräftigen Urteilen in Form von Ratenzahlungen zeigt fehlende Rechtskenntnisse. Die Rückzahlung hat bis zu einer neuen Heilungssatzung vollständig zu erfolgen. Prozesszinsen würden bei Verzögerungen dem Landkreis zusätzlich Geld kosten.

3. ⁠Die Aussage, die Kreisverwaltung übe Zwang aus, um Rechtsstreite fortzusetzen, ist unwahr. Die Kreisverwaltung hat gar keine Beschlussempfehlung formuliert, sondern lediglich die Optionen dargestellt. Vielmehr haben Kreis- und Finanzausschuss danach Empfehlungen erstellt, über die der Kreistag nun abstimmen muss.

4. ⁠Die Vorhaltung, der Landrat reiße mit der Eilentscheidung Macht an sich und missachte den Kreistag, verdreht die eigentliche Lage in ihr Gegenteil. Damit der Kreistag nach erneuter Zusammenkunft in der Sache noch entscheiden kann, musste der Landrat mit seiner Eilentscheidung die drohende Verfristung zuvor abwenden. Dies sieht die Kommunalverfassung in solchen Fällen genauso vor. Die endgültige Entscheidung kann so der Kreistag in seiner nächsten Sitzung treffen. Die Blockade durch Auszug der AfD stellt demgegenüber die eigentliche Missachtung des Gremiums dar, weil damit eine Entscheidung allein durch Fristablauf und nicht durch Abstimmung in der Sache eingetreten wäre.

5. ⁠Die Aussagen, bereits am 3.7. wäre eine erneute Kreistagssitzung möglich gewesen, ist unzutreffend. Vielmehr sind die für Kreistage festgelegten Ladungsfristen einzuhalten.

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