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Überleben am Vollautomaten: Warum Kaffee in Hettstedter Büros „genehmigungspflichtig“ ist

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HETTSTEDT – Es ist 8:00 Uhr morgens in einem beliebigen Hettstedter Büro. Der Kopf ist schwer, die Augen sind auf Halbmast. Der einzige Rettungsanker: Die glänzende Kaffeemaschine in der Teeküche. Doch halt! Wer den Finger am Startknopf hat, lebt gefährlich, zumindest rechtlich gesehen. Wer hier drückt, ohne eine offizielle Einweisung unterschrieben zu haben, steht mit einem Bein im Bürokratie-Gefängnis.

Was wie ein verspäteter Aprilscherz klingt, ist in deutschen Büros (und auch bei uns im Mansfelder Land) bittere Realität. Die Kaffeemaschine ist nämlich kein harmloses Küchengerät mehr, sobald sie auf dem Firmengelände steht. Sie verwandelt sich laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ein „gefährliches Arbeitsmittel“ und rechtlich auf einer Stufe mit einer Kreissäge oder einem Gabelstapler.

Der „Kaffee-Führerschein“: Bitte nicht am heißen Wasser verbrennen!

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit 20 Jahren im Beruf, haben Kinder großgezogen und unfallfrei Häuser gebaut. Aber im Büro brauchen Sie eine schriftliche Unterweisung, damit Sie wissen, dass man die Hand nicht unter den laufenden Heißwasserauslauf hält.

Dank des Arbeitsschutzgesetzes (§ 12) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Sie über die „Gefahren“ aufgeklärt wurden. In der Praxis führt das zu absurden Szenen: Sicherheitsbeauftragte müssen ernsthaft Protokolle führen, in denen Mitarbeiter unterschreiben, dass sie wissen, wie man eine Tasse unterstellt. Ohne diese Unterschrift? Kein Koffein. Denn brennt die Bude durch einen Kurzschluss ab und es gibt keinen „Einweisungsnachweis“, versteht die Versicherung so viel Spaß wie eine leere Kaffeekanne am Montagmorgen.

Das Ende der „Privat-Maschine“

Und wehe dem Rebellen, der seine alte Pad-Maschine von zu Hause mitbringt, weil der Büro-Kaffee nach eingeschlafenen Füßen schmeckt! Das ist in Deutschland fast schon ein Staatsverbrechen. Warum? Weil jedes elektrische Gerät im Büro nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden muss. Ein offizieller Elektriker muss ein Siegel draufkleben. Wer privat „schwarz“ brüht, hebelt das Sicherheitskonzept des gesamten Landkreises aus, also zumindest theoretisch.

Der ernste Kern: Wenn Regeln den Verstand fressen

Hinter dem Lacher über den „Kaffee-Führerschein“ steckt ein trauriges deutsches Phänomen: Die Vollkaskomentalität. Aus Angst vor Haftung und Paragrafen wird der gesunde Menschenverstand an der Garderobe abgegeben. Unternehmen verbringen tausende Arbeitsstunden mit der Dokumentation von Banalitäten, anstatt sich um das eigentliche Geschäft zu kümmern.

Wir bei Hettstedt Live fragen uns: Wann kommt die Unterweisung für das korrekte Öffnen eines Fensters (Vorsicht, Durchzug!) oder das unfallfreie Benutzen eines Teelöffels?

Fazit: Wenn Sie das nächste Mal in der Schlange vor dem Vollautomaten stehen, fragen Sie den Kollegen vor Ihnen doch mal nach seinem „Bedienerausweis“. Aber Vorsicht: Nur fragen, nicht lachen, sonst brauchen Sie vielleicht noch eine Unterweisung zur Vermeidung von Lachkrämpfen am Arbeitsplatz.

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