Landgericht Halle: Prozess zu mutmaßlicher Einbruchsserie in Hettstedt und Umgebung beginnt im Mai
Vor dem Landgericht Halle startet im kommenden Monat die Hauptverhandlung gegen einen jungen Mann, dem eine Serie von Wohnungseinbrüchen in der Region Hettstedt und Aschersleben vorgeworfen wird. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte für insgesamt elf Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls verantwortlich sein.
Vorwurf systematischer Diebstähle
Die angeklagten Taten sollen sich im Zeitraum von September 2024 bis November 2025 ereignet haben. Dem zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten wird zur Last gelegt, in Einfamilienhäuser eingedrungen zu sein, um gezielt Vermögenswerte zu erbeuten. In zwei Fällen soll er dabei gemeinschaftlich mit bisher unbekannten Mittätern gehandelt haben.
Die Liste der mutmaßlichen Beutestücke umfasst laut Gericht unter anderem:
- Technische Geräte: Darunter Laptops, Tablets und Spielekonsolen.
- Wertsachen: Schmuck, Uhren sowie wertvolle Münzsammlungen.
- Bargeld und Fahrzeuge: Neben Bargeld und Wertgutscheinen sollen in einigen Fällen auch Fahrzeugschlüssel und die dazugehörigen Fahrzeuge entwendet worden sein.
Der durch die Taten verursachte Gesamtschaden wird auf circa 28.000 Euro beziffert.
Rechtliche Einordnung und Verfahrensdetails
Zusätzlich zu den Einbruchsvorwürfen muss sich der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Er soll im Oktober 2025 ein nicht versichertes Fahrzeug geführt haben, obwohl er mutmaßlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten rechtlich als Heranwachsender galt, muss das Gericht im Prozess entscheiden, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Dies hat maßgeblichen Einfluss auf das mögliche Strafmaß: Bei Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren, während das Erwachsenenstrafrecht bei Wohnungseinbruchsdiebstahl Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vorsieht.
Umfang der Hauptverhandlung
Der Angeklagte hat sich im Vorfeld bisher nicht zur Sache eingelassen. Aufgrund der Komplexität der Vorwürfe und der notwendigen Beweisaufnahme sind für das Verfahren aktuell mehrere Prozesstage angesetzt, die sich von Mai bis in den Juli 2026 erstrecken.
Wichtiger Hinweis zur Unschuldsvermutung:
Gemäß der rechtlichen Vorgaben wird darauf hingewiesen, dass das genannte Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt. Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 007/2026 des Landgerichts Halle vom 28.04.2026

