Landgericht Halle: Prozess gegen Hettstedter wegen bewaffneten Drogenhandels angesetzt

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HALLE SAALE | HETTSTEDT – Im Mai beginnt vor dem Landgericht Halle ein Strafverfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Hettstedt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Durchsuchung im Dezember: Funde in der Wohnung

Laut Anklageschrift sollen Ermittler im Dezember 2025 bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Hettstedt auf erhebliche Mengen illegaler Substanzen gestoßen sein. Konkret wird dem Mann vorgeworfen, rund 220 Gramm Cannabis sowie verschiedene Mengen Kokain, Methamphetamin und Amphetamin gelagert zu haben, die für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen.

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Zusätzlich zur mutmaßlichen Handelsware sollen die Beamten etwa 24 Gramm Methamphetamin gefunden haben, die der Angeklagte laut Anklage für den Eigenkonsum besessen haben soll.

Schwere der Vorwürfe: Die Rolle der Machete

Besondere Brisanz erhält der Fall durch eine Waffe, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurde. Der Angeklagte soll eine Machete griffbereit unter seiner Couch deponiert haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft diente diese dazu, die Betäubungsmittelgeschäfte abzusichern und potenzielle Angreifer oder Konkurrenten abzuschrecken.

Das Gesetz sieht für das „bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ eine erhebliche Mindeststrafe vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.

Verfahrensstand

Der Beschuldigte hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen bislang nicht geäußert. Das Landgericht hat für die Klärung des Sachverhalts mehrere Verhandlungstage im Mai und Juni anberaumt, um die Beweise zu prüfen und Zeugen zu hören.


Wichtiger Hinweis zur Unschuldsvermutung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das genannte Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Die gerichtliche Hauptverhandlung dient dazu, festzustellen, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 007/2026 des Landgerichts Halle vom 28.04.2026

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