Demokratie live erleben: Sachsen-Anhalt sucht über 22.000 Wahlhelfer
SACHSEN-ANHALT | Der Countdown für die Landtagswahl am 6. September 2026 läuft. Damit die Stimmabgabe und die anschließende Auszählung in den rund 2.600 Wahlbezirken des Landes reibungslos funktionieren, hat die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann nun einen offiziellen Aufruf gestartet: Landesweit werden rund 22.000 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.
Wahlhelfer sind das Fundament jeder freien Wahl. Sie sorgen am Wahlsonntag dafür, dass die Wahllokale ordnungsgemäß besetzt sind, geben Stimmzettel aus und stellen sicher, dass jede Stimme am Abend korrekt gezählt wird. „Nutzen Sie die Möglichkeit, unmittelbar am Kernstück unserer Demokratie mitzuwirken“, appelliert Dieckmann an die Bürgerinnen und Bürger im Land.
Das „Erfrischungsgeld“: 30 Euro als Basis
Für den ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, das sogenannte Erfrischungsgeld. In aktuellen Bekanntmachungen wird hierfür oft ein Betrag von 30 Euro genannt.
- Gesetzlicher Standard: Diese 30 Euro bilden den landesweiten Basissatz für die Mitglieder der Wahlvorstände.
- Regionale Unterschiede: Da die Kommunen die Höhe der Entschädigung eigenständig durch Satzungen festlegen können, fällt der Betrag in vielen Städten höher aus. In Halle (Saale) erhalten Beisitzer beispielsweise 70 Euro, während Magdeburg je nach Funktion zwischen 45 und 60 Euro zahlt.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Das Ehrenamt steht grundsätzlich allen wahlberechtigten Bürgern offen. Die Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag.
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Seit mindestens drei Monaten der Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlhelfer werden vorab durch Informationsmaterial oder kurze Schulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Ein Ehrenamt mit Verantwortung
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes ist eine Bürgerpflicht. Sollten sich nicht genügend Freiwillige finden, haben die Kommunen das Recht, Wahlberechtigte offiziell zu verpflichten. Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen, wie etwa Krankheit oder dringenden beruflichen Verpflichtungen, möglich. Umso wichtiger ist die frühzeitige Meldung von Freiwilligen, um die Wahlorganisation sicherzustellen.

