Rechtskräftig ausgewiesen, aber unabschiebbar? Das juristische Paradoxon im Fall Abu Walaa und warum Europa dringend handeln muss
Düsseldorf – Der Fall des Salafistenpredigers Ahmad A., bekannt als Abu Walaa, bringt das europäische und deutsche Ausländer- und Sicherheitsrecht auf den Punkt wie kaum ein zweiter. Einst galt er als „Statthalter“ des selbsternannten „Islamischen Staates“ (IS) in Deutschland. Er rekrutierte junge Menschen, radikalisierte sie und schickte sie in den Dschihad. Dafür wurde er im…
