Amtliche Wahlunterlage der Stadt Hettstedt auf einem Holztisch. Das Adressfeld ist aus Datenschutzgründen verpixelt. Daneben steht: ‚Post von der Stadt Hettstedt: Was jetzt mit den Wahlbenachrichtigungen zu tun ist‘.

Post von der Stadt Hettstedt: Was jetzt mit den Wahlbenachrichtigungen zu tun ist

Keine Zeit zum Lesen? Jetzt anhören.
0:00
0:00

In diesen Tagen finden viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hettstedt und ihren Ortsteilen die amtlichen Wahlbenachrichtigungen in ihren Briefkästen. Anlässlich der bevorstehenden Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am Sonntag, den 6. September 2026, informiert die Stadtverwaltung über das Stimmrecht. Doch was muss man mit diesem Brief jetzt eigentlich tun? Wer muss reagieren und wer kann sich entspannt zurücklehnen? Hettstedt Live gibt den Überblick.

Fall 1: Sie wählen am Wahltag ganz normal im Wahllokal

Was müssen Sie jetzt tun? – Gar nichts!

Wenn Sie am 6. September 2026 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr persönlich in Ihrem zugewiesenen Wahllokal abstimmen möchten, müssen Sie vorab keine Anträge stellen oder Formulare ausfüllen.

  • Aufbewahren: Legen Sie den erhaltenen Brief (die Wahlbenachrichtigung) einfach an einen sicheren Ort.
  • Am Wahltag mitbringen: Nehmen Sie diesen Brief sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit in Ihr Wahllokal.
  • Wo ist Ihr Wahllokal? Der genaue Ort (z. B. das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil) ist direkt auf der Vorderseite des Briefes oben rechts angegeben. Dort finden Sie auch die Information, ob Ihr Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.

Fall 2: Sie möchten per Briefwahl wählen (oder in einem anderen Wahllokal)

Was müssen Sie jetzt tun? – Einen Wahlschein beantragen.

Falls Sie am Wahlsonntag verhindert sind, nicht mobil sind oder lieber bequem von zu Hause aus abstimmen möchten, können Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Hierfür stehen Ihnen zwei einfache Wege zur Verfügung:

Weg A: Digital per QR-Code oder Website (schnell & unkompliziert)

Auf der Vorderseite Ihres Briefes befindet sich unten rechts ein QR-Code.

  • Scannen Sie diesen einfach mit der Kamera Ihres Smartphones. Sie werden direkt auf das Online-Portal der Stadt Hettstedt (www.hettstedt.de) weitergeleitet.
  • Die erforderlichen Daten sind durch den Code bereits vorausgefüllt. Sie müssen den Antrag dort nur noch digital absenden, und die eigentlichen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlbriefumschlag etc.) werden Ihnen per Post zugeschickt.

Weg B: Postalisch per Rückseite des Briefes

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der gedruckte Wahlscheinantrag.

  • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus (Geburtsdatum ergänzen, gewünschte Lieferadresse angeben, sofern abweichend).
  • Unterschreiben Sie den Antrag persönlich.
  • Schicken Sie den Antrag im frankierten Umschlag an das Wahlbüro der Stadt Hettstedt (Markt 1–3, 06333 Hettstedt) zurück oder werfen Sie ihn direkt am Rathaus in den Briefkasten.

Wichtige Fristen auf einen Blick

  • Wahlsonntag: 6. September 2026 (Wahllokale geöffnet von 08:00 bis 18:00 Uhr).
  • Frist für Briefwahlanträge: Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins werden regulär bis Freitag, den 4. September 2026, 15:00 Uhr im Wahlbüro entgegengenommen.
  • Tipp: Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig, um Verzögerungen bei den Postlaufzeiten zu vermeiden!

Haben Sie Fragen rund um die Wahlräume oder Hilfsmittel für seh- oder gehbehinderte Wähler? Das Wahlbüro der Stadt Hettstedt ist telefonisch unter 03476 / 801180 oder per E-Mail unter wahl@hettstedt.de erreichbar.