Wasserpreise in Hettstedt: Berechtigter Bürgerfrust und die Grenzen parlamentarischer Anträge
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Hettstedt – Exakt 1.286 Unterschriften, spürbare Verärgerung über gestiegene Grundpreise und ein Antrag im Stadtrat: Das Thema Trinkwasserpreise beschäftigt Hettstedt intensiv. Während eine Bürgerinitiative vor allem verständliche Antworten und Transparenz von den Stadtwerken einfordert, wirft ein Antrag der AfD-Fraktion zur erneuten Prüfung der Preisanpassung grundsätzliche rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf.
Seit dem 1. August 2026 gelten bei den Stadtwerken Hettstedt neue Trinkwassertarife. Der Arbeitspreis stieg von 1,74 Euro auf 2,47 Euro brutto je Kubikmeter. Besonders spürbar für die privaten Haushalte ist jedoch die Entwicklung beim monatlichen Grundpreis: Für den Standardzähler Q3 4 kletterte dieser von 11,46 Euro auf 21,80 Euro brutto, ein Anstieg um rund 90 Prozent. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 100 Kubikmetern summiert sich dies auf eine jährliche Mehrbelastung von knapp 200 Euro.
Dass sich dagegen Widerstand formiert hat, ist nachvollziehbar: Genau 1.286 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift ihren Unmut bekundet.
Die Bürgerinitiative: Transparenz gefordert, politische Vereinnahmung abgelehnt
Der Redaktion liegen die konkreten Fragestellungen der Bürgerinitiative vor, die sich direkt an die Stadt als Alleingesellschafterin der Stadtwerke richten:
- Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt, damit die Stadtwerke die wesentlichen Gründe und Kostenentwicklungen der Trinkwasserpreiserhöhung öffentlich und verständlich erläutern?
- Wird dabei insbesondere erklärt, warum der monatliche Grundpreis für den üblichen Haushaltszähler Q3 4 derart stark angehoben wurde?
- Bis wann wird diese Erklärung veröffentlicht, selbst wenn eine erneute Prüfung der Kalkulation zunächst intern bzw. nichtöffentlich erfolgt?
Bemerkenswert ist dabei die klare Haltung der Bürgerinitiative: Sie betont ausdrücklich, dass es ihr um eine sachliche Aufklärung für die Bürger geht und sie eine politische Vereinnahmung ihres Protests durch einzelne Parteien oder Fraktionen konsequent ablehnt.
Der AfD-Antrag im Detail: Der Versuch einer parlamentarischen Korrektur
Die AfD-Stadtratsfraktion hat die Thematik aufgegriffen und einen fünf Punkte umfassenden Beschlussantrag für den Stadtrat eingereicht. Der Antragsteller, der zugleich den Vorsitz im Finanzausschuss innehat, wählt darin einen formal durchdachten Weg: Statt die Preise direkt per Stadtratsbeschluss herabzusetzen, was rechtlich unzulässig wäre, soll der Bürgermeister angewiesen werden, über seine Rolle in der Gesellschafterversammlung nach § 131 KVG LSA auf eine erneute Befassung und alternative Preismodelle hinzuwirken.
Doch wie tragfähig sind die fünf Beschlusspunkte in der Praxis? Eine Detailprüfung:
- Punkt 1 (Erneute Befassung und Tagesordnung):
Der Stadtrat kann den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung gemäß § 131 Abs. 1 KVG LSA grundsätzlich binden. Das Ziel, den Beschluss G 05-07/2026 vom Juli 2026 erneut aufzugreifen, stößt jedoch auf das Problem der Beschlussbeständigkeit. Ein ordnungsgemäß gefasster und bereits vollzogener Beschluss kann kommunalrechtlich in der Regel nur dann neu aufgerollt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Das reine Missfallen an den finanziellen Folgen reicht dafür formaljuristisch selten aus. - Punkt 2 (Offenlegung der Kalkulationen und Fixkostenverteilung):
Der Antrag verlangt eine detaillierte Offenlegung aller Kostenkomponenten, von Bezugs- über Personal- bis zu Instandhaltungskosten sowie den Kriterien für die Zählergrößen. Hier kollidiert das kommunale Auskunftsinteresse unmittelbar mit dem Gesellschaftsrecht: Die Stadtwerke Hettstedt agieren als privatrechtliche GmbH. Interne Preiskalkulationen, Bezugsverträge mit Vorlieferanten und Wirtschaftspläne unterliegen dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 85 GmbHG). Weder die Geschäftsführung noch der Bürgermeister dürfen diese vertraulichen Unterlagen ohne Weiteres im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung präsentieren. - Punkt 3 (Alternative Preismodelle: Niedrigerer Grundpreis, höherer Arbeitspreis):
Aus Sicht von Verbrauchern ist der Vorschlag, die Fixkostenbelastung zu senken und mehr über den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen, verlockend. Wirtschaftlich birgt dies für einen Wasserversorger jedoch erhebliche Risiken: Die Kosten für das Trinkwassernetz (Rohre, Speicher, Pumpen, Vorhaltung und Wartung) fallen zu 80 bis 90 Prozent fix an und das völlig unabhängig davon, wie viel Wasser verbraucht wird. Senkt man den Grundpreis und erhöht den Arbeitspreis, steigt das Mengenrisiko der Stadtwerke dramatisch: Sparen die Bürger Wasser, brechen dem Versorger die Einnahmen weg, während die Instandhaltungskosten identisch bleiben. Ein solches Modell gefährdet schnell die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. - Punkt 4 (Vorlage eines Entscheidungsvorschlags bei Vertretbarkeit):
Dieser Punkt formuliert selbst eine Hürde: Eine Änderung soll nur erfolgen, wenn weder die Versorgungssicherheit, notwendige Investitionen noch die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gefährdet werden. Da die Geschäftsführung der Stadtwerke die Preisanpassung genau mit diesen drei Faktoren (Investitionsbedarf, Fixkostenanteil, sinkende Absatzmengen) begründet hat, ist der Spielraum für einen abweichenden Entscheidungsvorschlag rein sachlich minimal. - Punkt 5 (Berichtspflicht und Geheimhaltung):
Der Antrag sieht vor, dass der Bürgermeister innerhalb von drei Monaten berichtet, unter Beachtung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten, gegebenenfalls im nichtöffentlichen Teil. Dies offenbart das eigentliche Dilemma: Sollte es zu solchen Prüfberichten kommen, werden sie aus Rechtsgründen weitgehend hinter verschlossenen Türen verbleiben müssen. Für die interessierte Öffentlichkeit und die Besucher im Ratssaal bliebe die erhoffte Transparenz damit größtenteils aus.
Ein schmaler Grat für die Kommunalpolitik
Der Antrag greift ein Thema auf, das den Menschen in Hettstedt unter den Nägeln brennt. Er kleidet die Forderungen in ein rechtlich korrektes Vokabular („Hinwirken“). Dennoch zeigt die genaue Betrachtung, dass der Stadtrat vor einem gravierenden Dilemma steht: Er kann dem Versorger keine betriebswirtschaftlich riskanten Vorgaben machen, ohne im Zweifel den städtischen Haushalt zu gefährden.
Wie sich die Fraktionen bei der Abstimmung im Stadtrat positionieren werden, ist offen. Unabhängig vom Ausgang des Antragsverfahrens bleibt jedoch die Kernforderung der parteiunabhängigen Bürgerinitiative bestehen: Die Stadt und die Stadtwerke stehen in der Pflicht, den Bürgern die Hintergründe der Preisanpassung (insbesondere beim Grundpreis) verständlich, transparent und nachvollziehbar zu erklären.
