Millionen-Einigung bei der Kreisumlage: Fast 2,7 Millionen Euro fließen in Hettstedts Straßen und Investitionen

Hettstedt – Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat am Dienstagabend einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz gezogen: In gemeinsamer Beratung stimmte das Gremium den Vergleichen zur Kreisumlage für die Jahre 2017 sowie 2018 bis 2020 geschlossen und einstimmig zu.

Durch die Einigung sichert sich die Kupferstadt einen massiven finanziellen Spielraum: Insgesamt verbleiben knapp 2,7 Millionen Euro in der Stadtkasse und somit Geld, das nach einem modifizierten Beschluss des Stadtrates nun zweckgebunden für Investitionen und Straßenerneuerungen im Haushalt 2027 eingeplant und eingesetzt werden soll.

Was die Vergleiche finanziell bedeuten

Hinter den Beschlussvorlagen stehen zwei getrennte, am 22. September 2026 in Halle getroffene Vereinbarungen:

1. Gerichtliche Vergleiche für 2018, 2019 und 2020

Vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle handelten die Prozessbevollmächtigten der Stadt, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulf Gundlach und Bürgermeister Frank Tallig ,sowie der Landkreis eine Rückerstattungsquote von einheitlich 15 Prozent aus:

  • Kreisumlage 2018: 668.043,15 Euro Rückerstattung (von 4.453.621,00 Euro Streitwert).
  • Kreisumlage 2019: 710.313,45 Euro Rückerstattung (von 4.735.423,00 Euro Streitwert).
  • Kreisumlage 2020: 710.636,25 Euro Rückerstattung (von 4.737.575,00 Euro Streitwert).
  • Gesamtrückzahlung: 2.088.992,85 Euro.

Die Auszahlung durch den Landkreis erfolgt in zwei gleichen Raten zum 31. Januar und 31. März 2027 (bzw. durch Verrechnung mit der laufenden Umlage). Zudem erstattet der Landkreis die Hälfte der angefallenen Prozesszinsen und übernimmt auf richterlichen Hinweis hin vollständig die Verfahrenskosten.

2. Außergerichtlicher Vergleich für 2017

Nachdem das Verwaltungsgericht Halle im Mai 2026 der Hettstedter Klage stattgegeben und der Landkreis die Umlage von über 4 Millionen Euro zunächst komplett zurückgezahlt hatte, drohte eine erneute rückwirkende Heilungssatzung. Um diesen Kreislauf zu beenden, verständigten sich beide Seiten außergerichtlich:

  • Hettstedt erstattet dem Landkreis bis zum 31. Dezember 2026 einen Betrag von 85 Prozent der Summe (3.416.388,85 Euro).
  • Der Landkreis verzichtet im Gegenzug endgültig auf eine neue Heilungssatzung und trägt die Kosten des Vergleichs.
  • Finanzieller Vorteil für Hettstedt: Die Stadt behält eine Mindersumme von 602.899,15 Euro dauerhaft ein.

Zweckbindung für Bürger: Geld fließt direkt in die Infrastruktur

Die CDU/BSH-Fraktion hatte zu beiden Vorlagen Änderungsanträge eingebracht, die auf Vorbesprechungen der Fraktionsvorsitzenden mit Bürgermeister Frank Tallig vom 19. Oktober basierten.

Mit der Annahme dieser Anträge legte der Stadtrat einstimmig fest, dass die Mittel nicht irgendwo im allgemeinen Haushalt versickern dürfen:

  • Die 2.088.992,85 Euro aus den Jahren 2018–2020 werden zweckgebunden für Investitionen und Straßenerneuerungen im Haushaltsplan 2027 verankert.
  • Die 602.899,15 Euro Ersparnis aus dem Jahr 2017 werden ebenfalls gezielt für Investitionen und Straßenerneuerungen im Haushalt 2027 eingesetzt.

Damit stehen rechnerisch exakt 2.691.892,00 Euro für greifbare Maßnahmen im Stadtgebiet bereit. In der Antragsbegründung von Fraktionschef Tilo Wechselberger heißt es deutlich: Für die Einwohnerinnen und Einwohner Hettstedts müsse nach den jahrelangen Streitigkeiten sichtbar werden, dass die Klagewege berechtigt waren und dass durch die Rückflüsse ein wirksamer Beitrag zum Abbau des jahrelangen Investitionsstaus geleistet wird.

Frist bis zum 6. November

Beide Vergleiche standen unter Gremienvorbehalt und räumten eine Widerrufsfrist bis zum 6. November 2026 ein. Mit dem einstimmigen Votum des Stadtrates hat Bürgermeister Tallig nun die formelle Legitimation, gegenüber dem Verwaltungsgericht Halle und dem Landkreis zu erklären, dass Hettstedt von einem Widerruf absieht. Die Auseinandersetzungen um die Kreisumlagen der Jahre 2017 bis 2020 sind damit abgeschlossen.