Rechtskräftig ausgewiesen, aber unabschiebbar? Das juristische Paradoxon im Fall Abu Walaa und warum Europa dringend handeln muss
Düsseldorf – Der Fall des Salafistenpredigers Ahmad A., bekannt als Abu Walaa, bringt das europäische und deutsche Ausländer- und Sicherheitsrecht auf den Punkt wie kaum ein zweiter. Einst galt er als „Statthalter“ des selbsternannten „Islamischen Staates“ (IS) in Deutschland. Er rekrutierte junge Menschen, radikalisierte sie und schickte sie in den Dschihad. Dafür wurde er im Februar 2021 vom Oberlandesgericht Celle zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Heute liefert er sich vor deutschen Gerichten eine juristische Auseinandersetzung, die viele Bürger ratlos und wütend zurücklässt. Denn sein Fall offenbart eine gravierende Schwachstelle im System: Das paradoxe Nebeneinander von rechtskräftiger Ausweisung und faktischem Abschiebestopp.
Das Absurde im System: Ausgewiesen, aber nicht abschiebbar
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Abu Walaa gegen seine Ausweisung klargestellt abgelehnt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Ausweisung durch die Ausländerbehörde ist rechtskräftig. Das Gericht stellte fest, dass von dem verurteilten Terroristen weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgeht. Das Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik und ihrer Bürger wiegt schwerer als das Interesse des Täters, bei seinen in Deutschland lebenden Kindern zu bleiben.
Doch hier beginnt das juristische Paradoxon: Ausgewiesen zu sein bedeutet noch lange nicht, dass die Abschiebung auch vollzogen werden kann.
Sowohl Abu Walaa als auch seine Rechtsanwälte berufen sich auf das absolute Folter- und Hinrichtungsverbot. Weil ihm in seinem Heimatland Irak wegen seiner IS-Vergangenheit womöglich die Todesstrafe oder Folter drohen, greift das europäische und internationale Recht. Nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der EU-Grundrechte-Charta darf kein Mensch in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm solche Gefahren drohen, völlig unabhängig davon, wie schwer die Verbrechen sind, die er begangen hat.
Das führt zu einer paradoxen Realität:
- Der Staat sagt: „Du hast dein Aufenthaltsrecht verwirkt und musst das Land verlassen.“
- Derselbe Staat muss zeitgleich sagen: „Wir dürfen dich aber nicht in dein Heimatland schicken.“
Für die Bevölkerung wirkt das wie ein Freifahrtschein: Wer schwere Verbrechen gegen den Staat oder die Menschenrechte begeht, nutzt am Ende genau jene Grundrechte als Schutzschild, die er selbst mit Füßen getreten hat.
Warum deutschen Gerichten die Hände gebunden sind
Oft richtet sich der Unmut der Öffentlichkeit gegen die Richter. Doch deutsche Gerichte sind an das sogenannte Koppelungsprinzip gebunden. Nationales Recht (das Aufenthaltsgesetz) steht unter dem Vorrang von Europarecht und Völkerrecht.
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gestattet das Folterverbot keinerlei Güterabwägung. Selbst wenn ein verurteilter Gefährder die Grundordnung direkt bedroht, bindet das europäische Auslieferungs- und Abschiebeverbot die Richter lückenlos. Entscheidet ein deutsches Gericht entgegen dieser europäischen Vorgaben, wird das Urteil in nächster Instanz oder vor internationalen Gerichtshöfen umgehend kassiert.
Wenn Deutschland und Europa nicht in einer endlosen juristischen Schleife verharren wollen, müssen die Weichen auf supranationaler Ebene neu gestellt werden.
Die Lösungsansätze: Was sich auf EU-Ebene ändern muss
Um Gefährdern und Schwerstkriminellen diesen strategischen Deckmantel zu nehmen, gibt es konkrete Reformwege, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen:
1. Reformierte Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die EMRK selbst. Gefordert wird eine Anpassung oder eine verbindliche Neuauslegung von Artikel 3 für Fälle von Terrorismus und schwerer Staatsgefährdung. Wer die Grundlagen einer freien Gesellschaft aktiv bekämpft, sollte keinen unbegrenzten, automatischen Schutz vor Abschiebung mehr genießen können; vorausgesetzt, das Empfängerland garantiert grundlegende Mindeststandards bei der Verwahrung.
2. Verbindliche diplomatische Noten und Noten-Garantien
Um das Folterverbot formell zu wahren, aber Abschiebungen dennoch zu ermöglichen, braucht es standardisierte und rechtssichere Abkommen mit den Herkunftsländern. Wenn der Irak diplomatisch und völkerrechtlich bindend zusichert, dass gegen den Abgeschobenen keine Todesstrafe verhängt oder vollstreckt wird, entfällt das rechtliche Abschiebehindernis für deutsche Gerichte auf einen Schlag. Diese Diplomatie muss auf EU-Ebene zentralisiert und beschleunigt werden.
3. Konsequente Drittstaaten-Regelung
Kann ein Gefährder nicht in sein Heimatland ausgeflogen werden, muss das europäische Asyl- und Rückführungsrecht die Abschiebung in sichere Drittstaaten ermöglichen. Schließt die EU Verträge mit Partnerländern ab, die ausreisepflichtige Straftäter aufnehmen, verpufft das Kalkül, über das Heimatland-Argument dauerhaft in Europa zu verbleiben.
4. Lückenlose Sicherheitsverwahrung im Inland
Solange eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich bleibt, darf ein verurteilter Gefährder nach Ablauf seiner Haftstrafe nicht einfach auf freien Fuß gesetzt werden. Die EU-Rückführungsrichtlinien und das nationale Recht müssen so angepasst werden, dass von Terroristen und Schwerstkriminellen auch nach der Haft durch automatische Sicherheitsverwahrung oder unbefristeten Ausreisearrest keine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen kann.
Fazit
Der Fall Abu Walaa zeigt die Belastungsgrenze des Rechtsstaates. Der Schutz von Menschenrechten ist ein hohes Gut, doch wenn das System dazu führt, dass verurteilte Terroristen unanfechtbar im Land bleiben können, verliert die Bevölkerung das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.
Die Lösung liegt nicht in symbolischen Debatten, sondern in einer grundlegenden Reform des europäischen Rückführungs- und Asylrechts. Nur wenn Europa hier geschlossen und entschlossen nachjustiert, kann verhindert werden, dass der Schutzraum Europa missbraucht wird.
