Rechtsfrieden in Sicht: Kreis und Kommunen einigen sich im jahrelangen Streit um die Kreisumlage
Mansfeld-Südharz | In den langwierigen Rechtsstreit um die Kreisumlage im Landkreis Mansfeld-Südharz kommt entscheidende Bewegung: Der Kreistag hat am 30. September 2026 einem umfassenden Vergleichsvorschlag zugestimmt. Damit rückt das Ende von zwölf Klageverfahren der Städte Hettstedt, Sangerhausen, der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Klostermansfeld in greifbare Nähe.
Jahrelang sorgte die Höhe der Kreisumlage für erhebliche Spannungen zwischen dem Landkreis Mansfeld-Südharz und seinen Kommunen. Nun zeichnet sich vor dem Verwaltungsgericht Halle ein historischer Durchbruch ab, der den Haushalten der beteiligten Städte spürbare Entlastung bringen könnte.
Verrechnung für die Jahre 2018 bis 2021
Für die strittigen Festsetzungen der Jahre 2018 bis 2021 einigten sich Landkreis und Kläger auf einen gerichtlichen Vergleich: Zur Abgeltung aller offenen Ansprüche werden 15 Prozent der damaligen Streitwerte mit der Kreisumlageschuld für das Haushaltsjahr 2027 verrechnet.
Insgesamt beläuft sich das Verrechnungsvolumen auf rund 8,34 Millionen Euro, die den Kommunen in naher Zukunft finanziellen Spielraum verschaffen.
Außergerichtliche Lösung für das Jahr 2017
Auch für das besonders umstrittene Umlagejahr 2017 wurde eine Regelung gefunden. Hier verständigten sich die klagenden Städte Hettstedt, Eisleben und Sangerhausen auf eine außergerichtliche Einigung:
- Die drei Städte erstatten 85 Prozent der zuletzt festgesetzten Kreisumlage an den Landkreis.
- Dem Kreishaushalt fließen dadurch insgesamt rund 17,77 Millionen Euro zu.
- Im Gegenzug verzichtet der Landkreis Mansfeld-Südharz endgültig darauf, die damaligen Bescheide im Nachhinein durch Heilung nochmals neu festzusetzen.
Entlastung und aufgelöste Millionen-Rückstellungen
Landrat André Schröder bewertete den Beschluss als Meilenstein für die Zusammenarbeit vor Ort:
„Erstmals bietet sich die reale Chance, die überwiegende Zahl offener Klagen beizulegen. Das wäre ein wichtiger Etappensieg zum Rechtsfrieden in der kommunalen Familie. Der Landkreis vermeidet noch höhere Verfahrenskosten, neue Prozessrisiken und personellen Aufwand für die Heilung seiner Bescheide. Hohe Rückstellungen im Kreishaushalt in Höhe von 79 Millionen Euro können aufgelöst werden.“
Stadtrat Hettstedt entscheidet bis Anfang November
Ganz besiegelt ist das Gesetzespaket allerdings noch nicht: Damit der Vergleich rechtskräftig wird, müssen bis Anfang November 2026 auch die Räte der beteiligten Kommunen, darunter der Stadtrat von Hettstedt, formell zustimmen.
Geben die Gremien grünes Licht, werden zwölf Gerichtsverfahren auf einen Schlag beendet. Von den insgesamt 54 seit 2017 anhängigen Klagen verblieben dann lediglich elf offene Rechtsstreitigkeiten aus den Jahren 2024 bis 2026. Sämtliche Altverfahren der vergangenen Jahre wären damit beigelegt – ein bedeutendes Signal für mehr Stabilität und Planungssicherheit in Hettstedt und der Region.
