Landgericht Halle: Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch in Hettstedt
Halle/Hettstedt. Ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, das seinen Ursprung in Hettstedt hat, wurde am Mittwoch vor der Jugendkammer des Landgerichts Halle abgeschlossen. Der Angeklagte, ein 38-jähriger Mann (geboren im August 1987), wurde wegen mehrfacher Übergriffe zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Hintergrund und Anklagevorwürfe
Dem Mann wurden laut Anklage der Staatsanwaltschaft insgesamt vier Fälle des sexuellen Missbrauchs zur Last gelegt. Die Taten ereigneten sich nach offiziellen Angaben zwischen November 2024 und Februar 2025 in der Wohnung des Angeklagten in Hettstedt. Das Opfer, ein zum Tatzeitpunkt 13 bis 14 Jahre altes Mädchen (Jahrgang 2011), stand unter besonderem Schutz des Gerichts.
Übernahme durch das Landgericht
Ursprünglich war die Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Eisleben erhoben worden. Aufgrund der „besonderen Schutzbedürftigkeit der mutmaßlich Geschädigten“ übernahm jedoch die Jugendkammer des Landgerichts Halle das Verfahren (Az.: 4 KLs 2/26 jug). Um die Privatsphäre des Opfers zu wahren, wurde die Öffentlichkeit während sensibler Phasen der Verhandlung ausgeschlossen.
Das Urteil
Nachdem der Angeklagte im polizeilichen Ermittlungsverfahren zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, zeigte er sich im Prozessverlauf geständig. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, wobei die Vollstreckung für eine Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Da der gesetzliche Strafrahmen für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht, wertete die Kammer das Geständnis des Mannes strafmildernd. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen: Öffentliche Terminvorschau des Landgerichts Halle (Az. 4 KLs 2/26 jug), Eigene Recherche / Hettstedt Live

