EILMELDUNG: Lebenslange Haft für Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
Magdeburg. Im größten Strafprozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Magdeburg hat den 51-jährigen Todesfahrer Taleb A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Besondere Schwere der Schuld und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung
In der anschließenden Urteilsbegründung ist das Gericht den zentralen Forderungen der Anklage weitgehend gefolgt:
- Besondere Schwere der Schuld: Die Richter haben die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich praktisch ausgeschlossen.
- Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt: Das Gericht ordnete zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet: Ob der 51-Jährige nach Verbüßung der lebenslangen Haft tatsächlich in Sicherungsverwahrung untergebracht wird, wird am Ende der regulären Haftzeit noch einmal gerichtlich geprüft.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor eine direkte Sicherungsverwahrung gefordert und den voll schuldfähigen, laut Gutachtern stark narzisstischen Angeklagten als „tickende Zeitbombe“ bezeichnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die wichtigsten Fakten:
- Die Tat: Am 20. Dezember 2024 raste der Angeklagte mit einem 340-PS-Mietwagen in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt.
- Die Opfer: Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden teils schwer verletzt.
- Das Strafmaß: Das Gericht verhängte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest (eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen). Zudem wurde die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet – über die tatsächliche Unterbringung nach der Haft wird am Ende der regulären Haftzeit entschieden.
- Der Täter: Dem Angeklagten wurde im Prozess durch psychiatrische Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er zeigte während der gesamten 40 Verhandlungstage keinerlei Reue.
