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Blitzeis legt Schulbusse lahm – wer bringt die Kinder jetzt nach Hause?

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HETTSTEDT. Wenn Eisregen und überfrierende Nässe Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln, geht oft nichts mehr und auch der Schulbusverkehr wird dann kurzfristig eingestellt. Für viele Eltern stellt sich in solchen Momenten eine ganz konkrete Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn mein Kind nach der Schule nicht mehr nach Hause kommt?
Die klare rechtliche Antwort: Die Verantwortung für den Heimweg liegt bei den Eltern.

In Sachsen-Anhalt (wie in allen Bundesländern) gilt, dass die Aufsichtspflicht der Schule endet, sobald ein Kind das Schulgelände ordnungsgemäß verlässt. Der Schulweg, auch wenn er normalerweise mit dem Schulbus erfolgt, gehört rechtlich zum Verantwortungsbereich der Eltern. Der Schulbus ist dabei ein Angebot des Landkreises, aber keine Garantie, dass er bei jeder Wetterlage fährt.
Bei Blitzeis, starkem Schneefall oder Unfällen greift im Straßenverkehr der Grundsatz der Gefahrenabwehr. Busunternehmen dürfen und müssen den Betrieb einstellen, wenn Fahrten zu gefährlich werden. Juristisch handelt es sich um „höhere Gewalt“. Weder der Landkreis noch das Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, bei Glatteis Ersatzfahrten oder Nottransporte einzurichten.

Gleichzeitig darf die Schule Kinder nicht einfach nach Hause schicken, wenn absehbar ist, dass sie den Weg nicht sicher bewältigen können. In solchen Fällen muss die Schule die Schülerinnen und Schüler in der Schule behalten, sie beaufsichtigen und versuchen, die Eltern zu erreichen. Diese sogenannte Notaufsicht dient dazu, Kinder vor Gefahren zu schützen. Die Schule ist jedoch nicht verpflichtet, Kinder selbst nach Hause zu fahren oder ein Taxi zu organisieren.

Fällt der Busverkehr aus, liegt die Organisation des Heimwegs bei den Eltern. Das bedeutet, dass sie ihr Kind abholen oder eine sichere Alternative organisieren müssen. Kommunen oder Schulen können im Einzelfall helfen, sind dazu rechtlich aber nicht verpflichtet.

Problematisch wird es nur dann, wenn ein Kind trotz bekannter Gefahr (etwa bei Blitzeis, eingestelltem Busverkehr und nicht erreichbaren Eltern) einfach auf den Heimweg geschickt wird. In einem solchen Fall kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen.

Das Fazit lautet daher klar: Bei extremem Winterwetter muss die Schule die Kinder schützen und betreuen, solange sie da sind. Der sichere Heimweg bleibt jedoch Aufgabe der Eltern.

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