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Blaulicht-Kolonnen am Samstag: Katastrophenschutz-Großübung führt durch die Region

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Mansfeld-Südharz | Sachsen-Anhalt – Großeinsatz für den Katastrophenschutz: Am kommenden Samstag führt die Medizinische Task Force 21 (MTF 21) erstmalig eine groß angelegte Verlegeübung quer durch Sachsen-Anhalt durch. Auch Kräfte aus Mansfeld-Südharz sind beteiligt. Verkehrsteilnehmer auf den Autobahnen A36 und A14 sowie den Bundesstraßen der Region müssen sich auf Kolonnenverkehr und Verzögerungen einstellen.

Zwischen 07:00 und 17:00 Uhr werden am Samstag insgesamt 138 Einsatzkräfte mit 27 Einsatzfahrzeugen auf den Straßen unterwegs sein. Die MTF 21 ist eine spezialisierte Einheit des Zivilschutzes des Bundes, die sich aus Kräften und Technik der Landkreise Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzlandkreis formiert. Ihre Aufgabe im Ernstfall: die Bewältigung von Großschadenslagen mit vielen Verletzten (MANV) sowie der Patiententransport über weite Strecken.

Sammelpunkt Könnern – Route führt bis nach Wittenberg

Die Teilverbände starten morgens in ihren jeweiligen Heimatlandkreisen:

  • Allein aus dem Landkreis Harz rollen zehn Fahrzeuge mit Tempo 60 über die A36 in Richtung Kreuz Bernburg / Könnern.
  • Aus Mansfeld-Südharz und dem Saalekreis verlegen die weiteren Einheiten ebenfalls zum zentralen Sammelpunkt nach Könnern.
  • Nach dem Zusammenschluss fährt der geschlossene Großverband über die A14 nach Schönebeck und von dort über Land via Gommern, Zerbst und Roßlau bis nach Lutherstadt Wittenberg.
  • Am Nachmittag erfolgt die koordinierte Rückverlegung in die jeweiligen Heimatstandorte.

Ziel der Premiere ist es, das Marschieren im geschlossenen Verband über Langstrecke, die kreisübergreifenden Führungs- und Funkstrukturen sowie die Abstimmung zwischen den vier Landkreisen realistisch zu proben.

Wichtige Regeln für Autofahrer: Kolonne gilt als ein Fahrzeug

Die Behörden bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme:

  • Nicht trennen: Ein Verband mit Marschkennzeichnung (u. a. Flaggen, teils Blaulicht) gilt laut Straßenverkehrsordnung (§ 27 StVO) als ein einziges, zusammenhängendes Fahrzeug. Das Hineinquetschen, Überholen einzelner Wagen mit Einscheren in die Kolonne oder das Durchtrennen ist unzulässig.
  • Ampelregel beachten: Überquert das Führungsfahrzeug der Kolonne eine Kreuzung bei Grün, darf der gesamte Verband geschlossen folgen, selbst wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot umschaltet.