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Berlin im Salz-Streit, Hettstedt mit Plan: Was bei uns auf die Gehwege darf

HETTSTEDT – Während die Hauptstadt Berlin im Glatteis-Chaos versinkt und sich Senat und Gerichte eine juristische Schlammschlacht um das Streusalz liefern, stellt sich auch im Mansfelder Land die Frage: Sind wir auf die nächste Eiswelle vorbereitet? Wir haben für euch geprüft, warum unsere Regeln in Hettstedt deutlich entspannter sind als in der Metropole.

​Der Blick nach Berlin: Verbot, Erlaubnis, Urteil

In Berlin herrscht aktuell (Februar 2026) helle Aufregung. Nachdem der Senat das strikte Salzverbot wegen extremer Glätte kurzzeitig kippen wollte, hat das Verwaltungsgericht die Notbremse gezogen: Der private Salzeinsatz ist dort seit dem 4. Februar wieder streng verboten. Die Folge sind unsichere Bürger und glatte Gehwege.

​In Hettstedt regiert die Vernunft

In Hettstedt müssen wir zum Glück nicht erst auf ein Gerichtsurteil warten. Unsere „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst“ ist klar formuliert und bietet, im Gegensatz zu Berlin, einen praxistauglichen Mittelweg.

  • ​Der Standard: Auch bei uns gilt: Schont die Umwelt! Als Streumaterial sind vorrangig abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Das schützt die Pfoten unserer Hunde und die Wurzeln unserer Stadtbäume.
  • ​Die Ausnahme bei Gefahr: Hettstedt lässt seine Bürger bei Extremwetter nicht allein. Während Berliner Privatleute selbst bei Eisregen offiziell kein Salz nutzen dürfen, erlaubt unsere Satzung bei „außergewöhnlichen Wetterzuständen“ (wie spiegelglattem Eisregen) und an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, starken Steigungen) den maßvollen Einsatz von Auftaumitteln.

​Die wichtigsten Pflichten für Anlieger

Damit ihr nicht nur sicher, sondern auch ohne Bußgeld durch den Winter kommt, hier die wichtigsten Fakten:

  1. Räumzeiten: Unter der Woche muss der Gehweg bis 7:00 Uhr sicher begehbar sein (sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr).
  2. Breite: Ein Streifen von mindestens 1,50 Meter muss geräumt werden.
  3. ​Salz-Stopp an Bäumen: Auch wenn ihr in Ausnahmefällen zum Salz greift, dann haltet Abstand zu Baumscheiben und Grünanlagen! Das Salz darf dort nicht gelagert oder hingefegt werden.

​Fazit

Während Berlin über Paragrafen streitet, setzen wir in Hettstedt auf Eigenverantwortung und eine Satzung, die Sicherheit vor Ideologie stellt. Wer rechtzeitig zu Splitt und Schippe greift, kommt sicher durch den Winter und für den Notfall haben wir die nötigen Ausnahmen im Gesetz.

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