Ein starkes Netz für die Schwächsten: Landesopferbeauftragte legt bewegenden Tätigkeitsbericht vor
Magdeburg | Hettstedt. Wenn Terror und unvorstellbare Gewalt unsere Gesellschaft ins Mark treffen, blicken wir oft zuerst auf die Ermittlungen, den Täter und die politische Debatte. Doch was passiert mit den Menschen, deren Leben von einer Sekunde auf die andere in Trümmern liegt? Wer fängt die Verletzten, die traumatisierten Augenzeugen, die verzweifelten Angehörigen und auch die Ersthelfer auf, wenn die Kameras der Medien längst abgebaut sind?
Antworten auf diese Fragen liefert der aktuelle Tätigkeitsbericht der ehrenamtlichen Landesopferbeauftragten (LOB) Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, der am 19. Mai 2026 der Landesregierung vorgelegt wurde. Das dreiteilige, rund 60-seitige Dokument zieht eine schonungslose und zugleich berührende Bilanz über den Aufbau von Opferschutzstrukturen in unserem Bundesland zwischen den Jahren 2020 und 2025 – einer Phase, die von dramatischen Ereignissen überschattet war.
Eine Chronologie des Schreckens: Von Halle bis Magdeburg
Ursprünglich war ein zweijähriger Berichtsrhythmus geplant. Dass der Bericht nun gesammelt für die letzten sechs Jahre vorgelegt wird, liegt an einer traurigen Realität: Die schiere Dichte an schweren Gewalttaten hat die personell überschaubare Stabsstelle der Opferbeauftragten im Jahr 2024 an die absolute Belastungsgrenze gebracht.
Geprägt war diese Amtsperiode von den tiefen Eindrücken und Nachwirkungen des antisemitischen und rassistischen Anschlags in Halle (Saale) und Wiedersdorf am 9. Oktober 2019. Es folgten die Geiselnahme des Hallenser Attentäters im Gefängnis Burg (2022) sowie die brutale Gewalttat im Juni 2024 in Wolmirstedt.
Doch das verheerendste Ereignis, das alle bisherigen Dimensionen sprengte, war der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024. Allein nach diesem feigen Angriff mussten im Januar 2025 über 370 Betroffene proaktiv kontaktiert und betreut werden – ein logistischer und emotionaler Kraftakt.
„Wir lassen Euch nicht allein“: Was leistet die Opferbeauftragte?
Viele Bürger fragen sich: Welche konkrete Funktion hat eine Landesopferbeauftragte eigentlich? Dr. Gabriele Theren wurde im Juli 2020 ernannt. Ihre Rolle ist ehrenamtlich, was ihr politische Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit garantiert. Sie dient als zentrale, proaktive Anlaufstelle im Land.
Gemeinsam mit der im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelten Zentralen Anlaufstelle (ZALOB) verfolgt sie ein klares Ziel: Betroffenen in Krisensituationen schnell, unbürokratisch und koordinierend zur Seite zu stehen.
- Psychosoziale Hilfen: Über den Sozialen Dienst der Justiz wurden allein im Zuge der jüngsten Ereignisse bis zu 300 tiefgehende Beratungsgespräche geführt und Betroffene stabilisierend durch die schweren Strafprozesse begleitet. Insgesamt verzeichneten die Beauftragte und ihr Team über die Amtszeit rund 500 direkte Hilfegespräche.
- Finanzielle Überbrückung: Durch den Opferhilfefonds Sachsen-Anhalt und schnelle finanzielle Härteleistungen wird versucht, die oft existenzbedrohenden wirtschaftlichen Folgen von Straftaten abzufedern.
- Politische Stimme: Die LOB ist keine reine Betreuungseinrichtung. Sie wird bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Petitionen beteiligt, um sicherzustellen, dass die Belange von Opfern in der Gesetzgebung verankert werden.
Bürokratie als Hürde: Das Problem mit dem Datenschutz
Der Bericht legt auch den Finger in die Wunde staatlicher Strukturen. Eines der größten Probleme im Ernstfall ist paradoxerweise der Datenschutz. Nach dem Anschlag in Magdeburg gestaltete es sich für die Opferhilfe anfangs äußerst kompliziert, schnell an die Adress- und Kontaktdaten der Verletzten und Hinterbliebenen zu gelangen, um proaktiv Hilfe anzubieten. Bund und Länder durften Daten oft nicht reibungslos austauschen.
Hier hat Sachsen-Anhalt nun eine bundesweite Reform angestoßen: Auf gemeinsame Initiative mit Schleswig-Holstein wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die am 21. April 2026 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel ist eine Reform der Strafprozessordnung (§ 68 StPO), damit Opferdaten nach Großschadensereignissen schneller und rechtssicher an die Hilfssysteme übermittelt werden können.
Ein wichtiger Meilenstein: Das neue SGB XIV
Positiv hervorzuheben ist laut Bericht das Anfang 2024 reformierte Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV). Durch die Einführung sogenannter „Fallmanager“ beim Landesverwaltungsamt erhalten Opfer nun feste Ansprechpartner, die beim Ausfüllen von Anträgen helfen und proaktiv unterstützen. Theren fordert in ihrem Fazit jedoch eine personelle Aufstockung dieser Bereiche, um für zukünftige Krisen gerüstet zu sein.
Fazit für unsere Region
Der Tätigkeitsbericht führt uns schmerzhaft vor Augen: Terrorismus und Großschadenslagen sind keine theoretischen Gefahren aus den Abendnachrichten weit entfernter Metropolen. Sie passieren vor unserer Haustür. Umso wichtiger ist es, dass Sachsen-Anhalt in den vergangenen sechs Jahren ein stabiles Netz geknüpft hat, das Betroffene in den dunkelsten Stunden ihres Lebens auffängt.
Der Bericht ist damit nicht nur eine bürokratische Pflichtaufgabe, sondern, wie Dr. Gabriele Theren es selbst formuliert, „ein Zeichen des Respekts vor der Würde der Opfer“.
Weiterführende Informationen, Hilfsangebote und der vollständige Bericht sind online unter opferhilfe.sachsen-anhalt.de abrufbar.
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